Unser Erstgespräch

Im Erstgespräch ist mir wichtig, dass Sie sich von Beginn an gut aufgehoben fühlen und wir uns in Ruhe kennenlernen.

Erzählen Sie ganz offen und frei heraus, was Sie beschäftigt und lassen Sie mich daran teilhaben, welche Erwartungen und Wünsche Sie mitbringen. 

Gemeinsam können wir Ihre Ziele erkunden und den Rahmen für die Therapie besprechen.

Einzelpsychotherapie & Kostenzuschuss

Mein Honorar für eine therapeutische Einheit à 50 Minuten beträgt 110 € (auch für das Erstgespräch).

Wenn Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Überweisung für Psychotherapie mitbringen, können Sie einen Teil des Honorars rückerstattet bekommen.

Eine private Zusatzversicherung kann zudem den verbleibenden Anteil teilweise oder vollständig übernehmen.

Richtwerte für den Kostenzuschuss der Krankenkassen für eine Einzelsitzung á 50 Minuten sind (bitte überprüfen Sie die Werte selbst noch einmal auf ihre Gültigkeit):

ÖGK:          33,70 €
BVAEB:      48,80 €
SVS:           45,00 €
KFL:           71,64 €
LKUF:        54,00 €
KFG:          70,00 €

Online-Psychotherapie

Nach individueller Absprache biete ich Video-Psychotherapie an, wenn ein Termin in der Praxis nicht möglich ist.

Mobile Psychotherapie

Nach individueller Absprache biete ich auch Hausbesuche an, wenn ein Praxisbesuch nicht möglich ist. Eine Anfahrtspauschale bzw. Kilometergeld wird vorab transparent vereinbart. 

Paarpsychotherapie

Eine Einheit für eine Paartherapie dauert 75 Minuten und kostet 200 € (auch für das Erstgespräch).


Frequenzen und Dauer der Psychotherapie

Wir werden regelmäßig wöchentlich oder alle zwei Wochen zusammenkommen. Für jede Einheit nehmen wir uns 50 Minuten Zeit. Wenn Sie 75 –100 Minuten möchten, sprechen Sie das bitte einfach an.

Die Gesamtdauer Ihrer Psychotherapie lässt sich im Vorhinein nicht genau bestimmen – darauf werden wir im Verlauf der Therapie erneut eingehen.

Absageregelung

Bitte sagen Sie einen mit mir vereinbarten Termin spätestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder Telefon ab – so entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Honorarbetrag verrechnet, da kurzfristig abgesagte Termine nicht nachbesetzt werden können.. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Verschwiegenheitspflicht 

Als Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz). Ihre persönlichen Inhalte werden vertraulich behandelt – auch gegenüber Angehörigen, Ärzt:innen oder Behörden. 

Davon gibt es zwei Ausnahmen:

1. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, zu Ihrem eigenen Schutz bzw. zum Schutz Dritter.

2. Im Rahmen der Supervision, in der ich meine psychotherapeutische Arbeit mit anderen Psychotherapeut:innen zum Zweck der Qualitätssicherung in anonymisierter Form reflektiere.


Wenn Sie noch Fragen zu den psychotherapeutischen Rahmenbedingungen haben, können wir das gerne im Erstgespräch aufgreifen.